Fristen, Forderungen & Widerspruch

Kündigung erhalten: was jetzt zu tun ist

Nach einer Kündigung zählt vor allem eines: Zeit. Für die Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen ab Zugang – unabhängig davon, wie unfair die Kündigung wirkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kündigungsschutzklage: drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
  • Kündigungen brauchen die eigene Unterschrift im Original – E-Mail oder Fax genügen nicht.
  • Melde dich sofort arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit.
  • Ein Aufhebungsvertrag ist kein harmloser Ersatz – er kann Sperrzeit auslösen.
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Worauf du prüfen solltest

Form und Unterschrift

Original, eigenhändig unterschrieben und von einer vertretungsberechtigten Person?

Kündigungsfrist

Gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Frist – die längere gilt.

Kündigungsgrund

Bei mehr als zehn Beschäftigten und mehr als sechs Monaten Beschäftigung gilt der Kündigungsschutz.

Betriebsratsanhörung

Eine fehlende Anhörung macht die Kündigung unwirksam.

Sonderkündigungsschutz

Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsrat schützen zusätzlich.

Deine nächsten Schritte

  1. 01Zugangsdatum und Briefumschlag sichern.
  2. 02Kündigung hochladen und Fristen sowie Formfehler prüfen lassen.
  3. 03Innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden.
  4. 04Bei Zweifeln vor Ablauf der drei Wochen anwaltlich beraten lassen.

Frist im Blick behalten

Drei Wochen ab Zugang für die Kündigungsschutzklage. Bei Mietkündigungen gelten je nach Grund eigene Widerspruchsfristen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab Zugang. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp gültig?

Nein. Für Arbeits- und Mietverhältnisse ist die Schriftform mit Originalunterschrift vorgeschrieben.

Muss ich eine Abfindung akzeptieren?

Nein. Ein Abfindungsangebot ist verhandelbar; ein Kündigungsschutzverfahren verbessert oft die Verhandlungsposition.

Das könnte Sie auch betreffen

Mehr Hintergrund findest du im Ratgeber und in der Übersicht aller Dokumenttypen.

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